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Historische Stichworte/Tarifautonomie: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. März 2025, 16:21 Uhr
Zur Tarifautonomie gehört erstens Koalitionsfreiheit, das heißt, das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen, und zweitens das Recht, frei von staatlichen Eingriffen Tarifverträge
über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit, abzuschließen.
Die Koalitionsfreiheit ist in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz garantiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen sind im Tarifvertragsgesetz
festgelegt.