Vertrauensfrage: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Vertrauensfrage''' ist ein Instrument der Regierung, das ihr ermöglichen soll, Gesetze durchzubringen, auch wenn innerhalb der Regierungspartei(en) keine klare Mehrheit dafür besteht. In dem Fall wird der Beschluss des Gesetzes mit der Vertrauensfrage verbunden, damit Abgeordnete, die gegen das Gesetz sind, wissen, dass sie mit ihrer Entscheidung die Regierung stürzen würden.  
Die '''Vertrauensfrage''' ist ein Instrument der Regierung, das ihr ermöglichen soll, Gesetze durchzubringen, auch wenn innerhalb der Regierungspartei(en) keine klare Mehrheit dafür besteht. In dem Fall wird der Beschluss des Gesetzes mit der Vertrauensfrage verbunden, damit Abgeordnete, die gegen das Gesetz sind, wissen, dass sie mit ihrer Entscheidung die Regierung stürzen würden.  
Dieses Instrument wurde in der Bundesrepublik nötig, weil es anders als in der [[Weimarer Republik]] kein [[Historische Stichworte/Notverordnung|Notverordnungsrecht]] mehr gab.
Dieses Instrument wurde in der Bundesrepublik nötig, weil es anders als in der [[Weimarer Republik]] kein [[Historische Stichworte/Notverordnung|Notverordnungsrecht]] mehr gab.
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Version vom 12. Dezember 2024, 09:52 Uhr

Die Vertrauensfrage ist ein Instrument der Regierung, das ihr ermöglichen soll, Gesetze durchzubringen, auch wenn innerhalb der Regierungspartei(en) keine klare Mehrheit dafür besteht. In dem Fall wird der Beschluss des Gesetzes mit der Vertrauensfrage verbunden, damit Abgeordnete, die gegen das Gesetz sind, wissen, dass sie mit ihrer Entscheidung die Regierung stürzen würden. Dieses Instrument wurde in der Bundesrepublik nötig, weil es anders als in der Weimarer Republik kein Notverordnungsrecht mehr gab.

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