Handel im Mittelalter/Marktordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZUM-Unterrichten
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung
(Änderung 111097 von Matthias Scharwies (Diskussion) rückgängig gemacht.)
Markierung: Rückgängigmachung
Zeile 14: Zeile 14:
== Interaktives Quiz ==
== Interaktives Quiz ==
<div class="lueckentext-quiz">
<div class="lueckentext-quiz">
Ein Markt ist ein Ort in einer ''Stadt'', in dem etwas verkauft wird. Im Mittelalter war es noch etwas Besonderes, wenn eine Stadt einen ''Markt'' hatte. Dazu brauchten sie eine Erlaubnis vom Herrscher des Landes, zum Beispiel vom ''König''. Heute haben viele Städte einen ''Marktplatz'', an dem oft auch das ''Rathaus'' liegt.


Normalerweise findet ein Markt nur an bestimmten Zeiten statt. Manche Märkte hatten jeden Tag offen; andere fanden nur einmal im Jahr statt. Das ist dann etwa ein ''Jahrmarkt'', an dem Händler mit ihren Ständen ihre Ware verkaufen durften. Dafür, dass sie einen ''Stand'' dort haben dürfen, zahlen sie eine Gebühr. Heute gibt es allerdings auch große Warenhäuser und ''Markthallen'', darum finden viele Leute solche Märkte nicht mehr so wichtig wie früher. Es gibt unterschiedliche ''Märkte''. Manche sind nur für bestimmte Waren da, wie ein Blumenmarkt oder Käsemarkt.
</div>
</div>



Version vom 29. Januar 2020, 11:45 Uhr

Das geschäftige Treiben sieht vielleicht chaotisch aus - es gab aber eine Marktordnung, die das Zuasammenleben regelte.

Marktordnung

  1. Wir verbieten, Schwerter und Dolche innerhalb der Stadt zu tragen. Und so oft Leute getroffen werden, die Schwerter tragen, so oft werden sie der Stadt 6 Schillinge und dem Richter 60 Pfennige zahlen.
  2. Wenn einer (der ein Schwert trägt) kein Geld besitzt, wird ihm die Hand abgeschlagen werden. [...]
  3. Wucherer[1] und Vorkäufer[2] verbieten wir unter Strafe von 5 Pfund und erklären sie außerdem für rechtlos.
  4. Wir verordnen, 2 ½ Pfund Rindfleisch für einen Schilling zu verkaufen und ebenso viel Hammelfleisch und drei Pfund Ziegenfleisch. Die Leute, die es anders machen, werden der Stadt 6 Schillinge und dem Richter 60 Pfennige zahlen. [...]
  5. Wir verordnen, dass kein Kauf außerhalb des öffentlichen Marktes stattfindet. [...]
  6. Lotterbuben[3] in jeder Art halten wir fern. Die Leute, die sie über eine Nacht hinaus beherbergen, verurteilen wir zu 1 Pfund.
    Markt- und Gewerbeordnung der Stadt Landshut, 1256 (Auszug)


Interaktives Quiz

Ein Markt ist ein Ort in einer Stadt, in dem etwas verkauft wird. Im Mittelalter war es noch etwas Besonderes, wenn eine Stadt einen Markt hatte. Dazu brauchten sie eine Erlaubnis vom Herrscher des Landes, zum Beispiel vom König. Heute haben viele Städte einen Marktplatz, an dem oft auch das Rathaus liegt.

Normalerweise findet ein Markt nur an bestimmten Zeiten statt. Manche Märkte hatten jeden Tag offen; andere fanden nur einmal im Jahr statt. Das ist dann etwa ein Jahrmarkt, an dem Händler mit ihren Ständen ihre Ware verkaufen durften. Dafür, dass sie einen Stand dort haben dürfen, zahlen sie eine Gebühr. Heute gibt es allerdings auch große Warenhäuser und Markthallen, darum finden viele Leute solche Märkte nicht mehr so wichtig wie früher. Es gibt unterschiedliche Märkte. Manche sind nur für bestimmte Waren da, wie ein Blumenmarkt oder Käsemarkt.


Weblinks

  1. jemand, der zu stark überhöhten Preisen verkauft, siehe WucherWikipedia-logo.png
  2. jemand, der Waren aufkauft, um sie teurer weiterzuverkaufen
  3. Taugenichts