Handel im Mittelalter/Marktordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Januar 2020, 11:44 Uhr
Das geschäftige Treiben sieht vielleicht chaotisch aus - es gab aber eine Marktordnung, die das Zuasammenleben regelte.
Marktordnung
- Wir verbieten, Schwerter und Dolche innerhalb der Stadt zu tragen. Und so oft Leute getroffen werden, die Schwerter tragen, so oft werden sie der Stadt 6 Schillinge und dem Richter 60 Pfennige zahlen.
- Wenn einer (der ein Schwert trägt) kein Geld besitzt, wird ihm die Hand abgeschlagen werden. [...]
- Wucherer[1] und Vorkäufer[2] verbieten wir unter Strafe von 5 Pfund und erklären sie außerdem für rechtlos.
- Wir verordnen, 2 ½ Pfund Rindfleisch für einen Schilling zu verkaufen und ebenso viel Hammelfleisch und drei Pfund Ziegenfleisch. Die Leute, die es anders machen, werden der Stadt 6 Schillinge und dem Richter 60 Pfennige zahlen. [...]
- Wir verordnen, dass kein Kauf außerhalb des öffentlichen Marktes stattfindet. [...]
- Lotterbuben[3] in jeder Art halten wir fern. Die Leute, die sie über eine Nacht hinaus beherbergen, verurteilen wir zu 1 Pfund.
Markt- und Gewerbeordnung der Stadt Landshut, 1256 (Auszug)
Interaktives Quiz
- Marktfriede (Märkte und Messen)
- Marktordnung
- Viehmarkt
- Salz oder was? (Jana)
- Viehmarkt2
- Geldwesen (Erfindung der Banken)