Historische Stichworte/Kurfürst: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ZUM-Unterrichten
(neu) |
(Vorlage:Historisches Stichwort) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein '''Kurfürst''' war einer der zunächst sieben, später neun ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen nach der [[Historische Stichworte/Goldene Bulle|Goldenen Bulle]] das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum Römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden. | Ein '''Kurfürst''' war einer der zunächst sieben, später neun ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen nach der [[Historische Stichworte/Goldene Bulle|Goldenen Bulle]] das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum Römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden. | ||
Zeile 6: | Zeile 5: | ||
== Linkliste == | == Linkliste == | ||
* {{wpde|Kurfürst}} | * {{wpde|Kurfürst}} | ||
{{Historisches Stichwort}} |
Version vom 13. Dezember 2016, 22:20 Uhr
Ein Kurfürst war einer der zunächst sieben, später neun ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen nach der Goldenen Bulle das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum Römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden.
Die Bezeichnung Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück, aus dem das neuhochdeutsche küren entstanden ist.