Vertrauensfrage: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ZUM-Unterrichten
(Köhler-Formel) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''Vertrauensfrage''' ist ein Instrument der Regierung, das ihr ermöglichen soll, Gesetze durchzubringen, auch wenn innerhalb der Regierungspartei(en) keine klare Mehrheit dafür besteht. In dem Fall wird der Beschluss des Gesetzes mit der Vertrauensfrage verbunden, damit Abgeordnete, die gegen das Gesetz sind, wissen, dass sie mit ihrer Entscheidung die Regierung stürzen würden. | Die '''Vertrauensfrage''' ist ein Instrument der Regierung, das ihr ermöglichen soll, Gesetze durchzubringen, auch wenn innerhalb der Regierungspartei(en) keine klare Mehrheit dafür besteht. In dem Fall wird der Beschluss des Gesetzes mit der Vertrauensfrage verbunden, damit Abgeordnete, die gegen das Gesetz sind, wissen, dass sie mit ihrer Entscheidung die Regierung stürzen würden. | ||
Dieses Instrument wurde in der Bundesrepublik nötig, weil es anders als in der [[Weimarer Republik]] kein [[Historische Stichworte/Notverordnung|Notverordnungsrecht]] mehr gab. | Dieses Instrument wurde in der Bundesrepublik nötig, weil es anders als in der [[Weimarer Republik]] kein [[Historische Stichworte/Notverordnung|Notverordnungsrecht]] mehr gab. | ||
Sie darf auch in der Absicht gestellt werden, negativ beantwortet zu werden, um den Bundespräsidenten zu veranlassen, das Parlament zum Zwecke von Neuwahlen aufzulösen, um eine arbeitsfähige Regierung zu ermöglichen. ({{wpde|Bundestagsauflösung_2005#Kernaussagen|"Köhler-Formel"}}) | Sie darf auch in der Absicht gestellt werden, negativ beantwortet zu werden, um den Bundespräsidenten zu veranlassen, das Parlament zum Zwecke von Neuwahlen aufzulösen, um eine arbeitsfähige Regierung zu ermöglichen. ({{wpde|Bundestagsauflösung_2005#Kernaussagen|"Köhler-Formel"}}) | ||
Aktuelle Version vom 12. Dezember 2024, 10:52 Uhr
Die Vertrauensfrage ist ein Instrument der Regierung, das ihr ermöglichen soll, Gesetze durchzubringen, auch wenn innerhalb der Regierungspartei(en) keine klare Mehrheit dafür besteht. In dem Fall wird der Beschluss des Gesetzes mit der Vertrauensfrage verbunden, damit Abgeordnete, die gegen das Gesetz sind, wissen, dass sie mit ihrer Entscheidung die Regierung stürzen würden. Dieses Instrument wurde in der Bundesrepublik nötig, weil es anders als in der Weimarer Republik kein Notverordnungsrecht mehr gab.
Sie darf auch in der Absicht gestellt werden, negativ beantwortet zu werden, um den Bundespräsidenten zu veranlassen, das Parlament zum Zwecke von Neuwahlen aufzulösen, um eine arbeitsfähige Regierung zu ermöglichen. ("Köhler-Formel")