Historische Stichworte/Hörigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. Februar 2019, 07:56 Uhr
Hörigkeit bedeutete die Abhängigkeit des Bauern vom adeligen Grundherrn.
"Manche gehörten als Ausstattung zu einem Grundstück, die meisten aber galten als bewegliche Sache wie das Vieh im Stall. Sie konnten willkürlich mit Arbeit belastet und auch unabhängig von ihren Ehegatten verkauft oder verschenkt werden.
Die Leibeigenen wurden zum großen Teil in ihren Stand hineingeboren. [...] Einige Straftaten hatten die Unfreiheit zur Folge, und mancher Freie gab seine Rechte schlicht aus Hunger auf." (Maren Winter: Bauern - Leibeigene)