Historische Stichworte/Kurfürst: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Kurfürst''' war einer der zunächst sieben, später neun ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen nach der [[Historische Stichworte/Goldene Bulle|Goldenen Bulle]] das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum Römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden. | Ein '''Kurfürst''' war einer der zunächst sieben, später neun ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen nach der [[Historische Stichworte/Goldene Bulle|Goldenen Bulle]] das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum Römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden. | ||
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Aktuelle Version vom 25. November 2018, 18:19 Uhr
Ein Kurfürst war einer der zunächst sieben, später neun ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen nach der Goldenen Bulle das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum Römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden.
Die Bezeichnung Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück, aus dem das neuhochdeutsche küren entstanden ist.
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