Historische Stichworte/Petition: Unterschied zwischen den Versionen
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Zu unterscheiden von der Petition ist das '''Gnadengesuch''' eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird meist an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: an den Bundespräsidenten, in den Bundesländern: an den Ministerpräsidenten (Ausnahme: im Saarland an den Ministerrat), in Stadtstaaten an den Senat). | Zu unterscheiden von der Petition ist das '''Gnadengesuch''' eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird meist an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: an den Bundespräsidenten, in den Bundesländern: an den Ministerpräsidenten (Ausnahme: im Saarland an den Ministerrat), in Stadtstaaten an den Senat). |
Version vom 26. Januar 2018, 13:10 Uhr
Eine Petition ist ein Schreiben (auch Bittschrift), in dem die Beseitigung eines Missstandes gefordert wird. Dabei kann es um eine allgemeinen politische Regelung gehen oder um persönlich erfahrenes Unrecht.
Petitionen richteten sich früher an den Herrscher, heute an die Volksvertretung (Parlament).
Bekannte historische Petitionen: Petition of Right
Zu unterscheiden von der Petition ist das Gnadengesuch eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird meist an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: an den Bundespräsidenten, in den Bundesländern: an den Ministerpräsidenten (Ausnahme: im Saarland an den Ministerrat), in Stadtstaaten an den Senat).