Historische Stichworte/Hörigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ZUM-Unterrichten
(ergänzt) |
(Historisches Stichwort; Mittelalter) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Kurzinfo | {{Kurzinfo|Unterricht}} | ||
'''Hörigkeit''' bedeutete die Abhängigkeit des Bauern vom adeligen [[Grundherrschaft|Grundherrn]]. | '''Hörigkeit''' bedeutete die Abhängigkeit des Bauern vom adeligen [[Grundherrschaft|Grundherrn]]. | ||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Die Leibeigenen wurden zum großen Teil in ihren Stand hineingeboren. [...] Einige Straftaten hatten die Unfreiheit zur Folge, und mancher Freie gab seine Rechte schlicht aus Hunger auf." (Maren Winter: [http://www.maren-winter.de/hoerig.htm Bauern - Leibeigene]) | Die Leibeigenen wurden zum großen Teil in ihren Stand hineingeboren. [...] Einige Straftaten hatten die Unfreiheit zur Folge, und mancher Freie gab seine Rechte schlicht aus Hunger auf." (Maren Winter: [http://www.maren-winter.de/hoerig.htm Bauern - Leibeigene]) | ||
[[Kategorie:Mittelalter]] | |||
{{Historisches Stichwort}} |
Version vom 14. Dezember 2016, 21:52 Uhr
Vorlage:Kurzinfo Hörigkeit bedeutete die Abhängigkeit des Bauern vom adeligen Grundherrn.
"Manche gehörten als Ausstattung zu einem Grundstück, die meisten aber galten als bewegliche Sache wie das Vieh im Stall. Sie konnten willkürlich mit Arbeit belastet und auch unabhängig von ihren Ehegatten verkauft oder verschenkt werden.
Die Leibeigenen wurden zum großen Teil in ihren Stand hineingeboren. [...] Einige Straftaten hatten die Unfreiheit zur Folge, und mancher Freie gab seine Rechte schlicht aus Hunger auf." (Maren Winter: Bauern - Leibeigene)