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Historische Stichworte/Gefährder: Versionsgeschichte

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1. Februar 2025

  • AktuellVorherige 07:0807:08, 1. Feb. 2025Fontane44 Diskussion Beiträge 945 Bytes +945 Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Gefährder''' werden in Deutschland im Recht der {{wpde|Gefahrenabwehr}} Personen bezeichnet, bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung [...] begehen“ werden. Diese Begriffsbestimmung wurde 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegt. Der Begriff wurde eingeführt, um Vorsorgemaßnahmen zur Gefahrenab…“ Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung