Gemeinfreiheit
Generell unterliegen alle Werke dem Urheberrecht eines Urhebers oder Lizenznehmers. Dagegen existiert der Begriff Gemeinfreiheit (im anglo-amerikanischen Raum auch Public Domain genannt).
Gemeinfreie Güter können von jedermann ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden.
Strukturelle Gemeinfreiheit
Das Urheberrecht und andere Immaterialgüterrechte schützt nur Werke, nicht jedoch jede geistige Schöpfung. Voraussetzungen sind zum einen, dass die Schöpfung in einer konkreten Form verkörpert ist, also über eine Idee hinausgeht, und auch nur diese Form geschützt ist, und zum anderen ist eine gewisse Schwelle an Individualität oder Originalität erforderlich, da ein Sockel aus Basiswissen, Gestaltungsprinzipien und einfachen Leistungen für jedermann zur Verfügung stehen muss. Auch kleine, naheliegende Innovationen sind als routinemäßige Weiterentwicklungen nicht schutzfähig. Derartige Schöpfungen und Leistungen unterliegen direkt der Gemeinfreiheit.
Gemeinfreiheit durch Zeitablauf
Alle Immaterialgüterrechte, die als Schutz von Innovationen angelegt sind, haben nur eine begrenzte Laufzeit. Die Dauer des Schutzes unterscheidet sich nach den verschiedenen Schutzarten und richtet sich nach deren Regelungen. Eine Leistung wird nach der Regelschutzfrist mit Ablauf des Schutzes gemeinfrei.
Entlassung in die Gemeinfreiheit
Auf die Mehrzahl der Immaterialgüterrechte kann nach Belieben des Schöpfers verzichtet werden. Dabei haben sich einige Lizenzmodelle herausgebildet:
Lizenzmodelle im Internet
Creative Commons
GNU FDL
GNU General Public License = GPL
Die GNU General Public License (GPL) ist ein Lizenzmodell der Free Software Foundation.
GNU Lesser General Public License = LGPL
Die GNU Lesser General Public License (LGPL) ist ein Lizenzmodell der Free Software Foundation.
Public Domain
Wenn etwas Public Domain ist, so ist damit gemeint, dass es öffentliches Eigentum bzw. ohne Eigentumsvorbehalte eines Urhebers oder Lizenznehmers ist. Es ist gemeinfrei und kann somit ohne Einschränkung in eigenen Publikationen (und natürlich auch hier im ZUM-Wiki) verwendet werden.
Der Rechtsbegriff Public Domain steht im angelsächsischen Common Law für „frei von Urheberrechten“. Die Bedeutung englischer Begriffe wie „Copyright“ und „Public Domain“ kann nicht ohne weiteres auf die deutschen Begriffe „Urheberrecht“ und „Gemeinfreiheit“ übertragen werden.
- Weblinks
GNU-Lizenz_für_freie_Dokumentation#Verwendung_in_der_Wikipedia.