Historische Stichworte/Treuhandanstalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Februar 2018, 14:46 Uhr
Die Treuhandanstalt (kurz: Treuhand) hatte die Aufgabe, die Volkseigenen Betriebe der DDR (VEB) zu privatisieren und die „Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern“ (§ 8 Treuhandgesetz). Wenn das nicht das nicht möglich schien, war sie berechtigt, die Betriebe stillzulegen. Im Umfeld der Privatisierung kam es zu Fällen von Fördermittelmissbrauch und Wirtschaftskriminalität.[1] Zum 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannt.
Anmerkungen
- ↑ Eine kritische Darstellung der Vorgänge liefert 2010 Franziska Augstein: Ausverkauf der Republik, Süddeutsche Zeitung vom 17.5.2010