Historische Stichworte/Goldene Bulle

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Trierer Exemplar der Goldenen Bulle.
Seite aus einer Handschrift der Goldenen Bulle, die 1400 von König Wenzel in Auftrag gegeben wurde.
Links: Der Kaiser in einer blauen Tunika; vom Künstler wurden ihm sechs Kurfürsten beigesellt, da er selbst als König von Böhmen einer der sieben Kurfürsten war.
Rechts: Der Kölner Erzbischof als Kurfürst.

Die Goldene Bulle von 1356 ist das wichtigste der Grundgesetze des Heiligen Römischen Reiches im Mittelalter. Sie wurde von Kaiser Karl IV. verkündet und setzte Regeln fest, wie die römisch-deutschen Könige gewählt und gekrönt werden sollten. Der wichtigste Punkt war, dass nur noch wenige Fürsten, nämlich die Kurfürsten an der Wahl beteiligt waren. Diese Regeln galten bis in die Neuzeit hinein und verloren ihre Gültigkeit erst mit dem Ende des alten Reiches (1806).

Zum Inhalt im Einzelnen sieh Goldene BulleWikipedia-logo.png.

Der Name bezieht sich auf das goldene Siegel der Urkunde, das Bulle wie päpstliche Urkunden genannt wurde; er wurde allerdings erst im 15. Jahrhundert gebräuchlich. Daneben gibt es eine Reihe von anderen mittelalterlichen Urkunden, die zum Zeichen ihrer besonderen Bedeutung mit einer goldenen Bulle gesiegelt wurden.

  • zwei Urkunden der Könige Andreas II. und Béla IV. von Ungarn aus dem 13. Jahrhundert
  • die Goldbulle von Eger, mit der Friedrich II. 1213 auf bestimmte königliche Rechte verzichtete
  • die Goldbulle von Rimini 1226, mit der Friedrich II. dem Deutschen Orden Land in Ostpreußen verlieh

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