Historische Stichworte/Fraktion

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Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Abgeordneten in einem Parlament oder einer anderen gewählten politischen VersammlungWikipedia-logo.png, zum Beispiel einem Gemeinderat, der nach der Geschäftsordnung der Versammlung mehr Rechte hat als einzelne Abgeordnete.

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