Historische Stichworte/Fraktion: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2021, 09:07 Uhr

Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Abgeordneten in einem Parlament oder einer anderen gewählten politischen VersammlungWikipedia-logo.png, zum Beispiel einem Gemeinderat, der nach der Geschäftsordnung der Versammlung mehr Rechte hat als einzelne Abgeordnete.

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