Historische Stichworte/Fraktion: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2021, 09:07 Uhr
Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von gewählten Abgeordneten in einem Parlament oder einer anderen gewählten politischen Versammlung, zum Beispiel einem Gemeinderat, der nach der Geschäftsordnung der Versammlung mehr Rechte hat als einzelne Abgeordnete.