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Historische Stichworte/Fatwa
Aus ZUM-Unterrichten
Eine Fatwa ist eine von einer muslimischen Autorität erteilte Rechtsauskunft. Die Einflusssphäre der jeweiligen Fatwa beruht auf der persönlichen Autorität ihres Verfassers; das bedeutet, dass – anders als im Gerichtsurteil – die in der Fatwa vertretene Rechtsauffassung nur bindend für diejenigen ist, die diese Autorität auch anerkennen.
In Deutschland bieten verschiedene Seiten islamische Rechtsgutachten: Die Seite islamfatwa aus arabisch-salafistischer Perspektive, fatwarat aus der Sicht der Muslimbrüder; fatwazentrum orientiert am türkischen Moscheeverband in Deutschland (DITIB). Auch die Schiiten in Deutschland haben eine eigene Seite im Internet, an die man sich mit Fragen wenden kann.
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