Lernpfad Sachunterricht/Kinderrechte/Text 2: Unterschied zwischen den Versionen
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<big>Du hast ein Recht darauf, zu verstehen, was in der Welt passiert. Damit du erfährst, was los ist, darfst du dich informieren: Zeitungen und Bücher lesen, fernsehen oder im Internet surfen, mit offenen Augen durch die Welt gehen und alles ansehen, was dich interessiert. Menschen, die dir etwas beibringen können, müssen dich dabei unterstützen – und du darfst selber entscheiden, was dir gefällt und was du nicht gut findest.</big> | <big>Du hast ein Recht darauf, zu verstehen, was in der Welt passiert. Damit du erfährst, was los ist, darfst du dich informieren: Zeitungen und Bücher lesen, fernsehen oder im Internet surfen, mit offenen Augen durch die Welt gehen und alles ansehen, was dich interessiert. Menschen, die dir etwas beibringen können, müssen dich dabei unterstützen – und du darfst selber entscheiden, was dir gefällt und was du nicht gut findest.</big> | ||
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Version vom 11. März 2019, 23:05 Uhr
Recht auf Schutz auf der Flucht (Artikel 22)
Kinder, die fliehen mussten, haben ihr Zuhause verloren. Sie haben trotzdem die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder: Sie dürfen zur Schule gehen, spielen und natürlich essen und trinken. Besonders benötigen sie Unterstützung dabei, wieder eine Heimat zu finden und sich nicht alleine zu fühlen.
Recht auf Mitbestimmung (Artikel 12)
Bei allen Entscheidungen, die dich und dein Leben betreffen, ist deine Meinung zu berücksichtigen. Manchmal weißt du sicher ganz schnell, was du willst, zum Beispiel lieber Eis als Schokolade. In anderen Situationen musst du erst mit anderen diskutieren, in Ruhe nachdenken und es braucht vielleicht auch Mut, um das auszusprechen, was du denkst. Aber deine Meinung ist immer wichtig.
Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung (Artikel 31)
Kinder haben das Recht auf unverplante Zeit. Freie Zeit zum Spielen, Ausprobieren, Lernen, Entdecken – oder zum Nichtstun. Deine freie Zeit ist frei, du darfst dir aussuchen, wie du am besten Ruhe findest oder kreativ bist, laut oder leise, langsam oder schnell.
Recht auf besondere Förderung bei Behinderung (Artikel 23)
Es gibt kein Recht auf Gesundheit. Aber es gibt das Recht auf Hilfe, wenn du krank bist. Egal wann und egal wie lange. Und wenn du mit einer Behinderung leben musst, dann steht dir besondere Unterstützung zu. Kein Kind darf ausgeschlossen werden, ob es im Rollstuhl sitzt, eine Brille trägt oder einen gebrochenen Arm hat. Spielen, lernen, leben darf es so wie alle anderen auch.
Recht auf Bildung und Schule (Artikel 28)
Was ist das und wie geht das? Wie funktioniert das und wie heißt das? Kinder sind neugierig und lernen gerne. Und niemand darf ihnen das verbieten – im Gegenteil: Alle Kinder überall auf der Welt dürfen in die Grundschule gehen, ohne dafür zu bezahlen. Und dort sollen sie sich nicht langweilen, sondern nach ihren Interessen gefördert werden.
Recht auf Schutz vor Gewalt (Artikel 19)
Niemand darf Kinder schlagen oder ihnen irgendwie wehtun – auch nicht mit Worten. Wer sich nicht um sein Kind kümmert, missbraucht auch seine Macht und übt damit Gewalt aus. Kinder haben das Recht auf ein Leben ohne Gewalt.
Recht auf Information und Zugang zu Medien (Artikel 17)
Du hast ein Recht darauf, zu verstehen, was in der Welt passiert. Damit du erfährst, was los ist, darfst du dich informieren: Zeitungen und Bücher lesen, fernsehen oder im Internet surfen, mit offenen Augen durch die Welt gehen und alles ansehen, was dich interessiert. Menschen, die dir etwas beibringen können, müssen dich dabei unterstützen – und du darfst selber entscheiden, was dir gefällt und was du nicht gut findest.