Historische Stichworte/Staat: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Staat''' ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu eine Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es [[Historische Stichworte/Staatsoberhaupt|Staatsoberhaupt]] bzw. [[Historische Stichworte/Regierung|Regierung]] ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.
Ein '''Staat''' ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu eine Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete [[Historische Stichworte/Verfassung|Verfassung]], die es [[Historische Stichworte/Staatsoberhaupt|Staatsoberhaupt]] bzw. [[Historische Stichworte/Regierung|Regierung]] ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.


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* [http://klexikon.zum.de/wiki/Staat Staat] im Klexikon, dem Kinderlexikon der [[Wikipedia]]
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Version vom 17. November 2016, 21:32 Uhr

Vorlage:Kurzinfo Ein Staat ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu eine Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es Staatsoberhaupt bzw. Regierung ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.

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