Historische Stichworte/Petition: Unterschied zwischen den Versionen

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Petitionen richteten sich früher an den Herrscher, heute an die Volksvertretung (Parlament).  
Petitionen richteten sich früher an den Herrscher, heute an die Volksvertretung (Parlament).  


Zu unterscheiden von der Petition ist das '''Gnadengesuch''' eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: Bundespräsident oder Ministerpräsidenten der Länder und Regierende Bürgermeister der Städte.
Bekannte historische Petitionen: {{wpd|Petition of Right}}
 
Zu unterscheiden von der Petition ist das '''Gnadengesuch''' eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird meist an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: an den Bundespräsidenten, in den Bundesländern: an den Ministerpräsidenten (Ausnahme: im Saarland an den Ministerrat), in Stadtstaaten an den Senat).

Version vom 16. Februar 2013, 10:15 Uhr

Vorlage:Kurzinfo Eine Petition ist ein Schreiben (auch Bittschrift), in dem die Beseitigung eines Missstandes gefordert wird. Dabei kann es um eine allgemeinen politische Regelung gehen oder um persönlich erfahrenes Unrecht.

Petitionen richteten sich früher an den Herrscher, heute an die Volksvertretung (Parlament).

Bekannte historische Petitionen: Vorlage:Wpd

Zu unterscheiden von der Petition ist das Gnadengesuch eines rechtskräftig Verurteilten, der um Milderung oder Erlassung der Strafe bittet. Es wird meist an das Staatsoberhaupt gerichtet. (In der Bundesrepublik: an den Bundespräsidenten, in den Bundesländern: an den Ministerpräsidenten (Ausnahme: im Saarland an den Ministerrat), in Stadtstaaten an den Senat).