Historische Stichworte/Stabilisierungshilfe: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ZUM-Unterrichten
(neu) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
(Anmerkung) Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Als '''Stabilisierungshilfe''' oder ''Ertüchtigungshilfe'' werden Maßnahmen bezeichnet, die Länder in Krisenregionen dabei unterstützen sollen, selbst für ihre Sicherheit zu sorgen. | Als '''Stabilisierungshilfe''' oder ''Ertüchtigungshilfe'' werden Maßnahmen bezeichnet, die Länder in Krisenregionen dabei unterstützen sollen, selbst für ihre Sicherheit zu sorgen. | ||
Solche Leistungen sind umstritten, weil sie | |||
Solche Leistungen sind umstritten, weil sie in Artikel 26 (2) des Grundgesetzes unter Vorbehalt gestellt sind<ref>"Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."</ref><ref>"Das Kriegswaffenkontrollgesetz (amtlich: Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes) bildet den gesetzlichen Rahmen für Herstellung, Handel und Transport von Kriegswaffen. | |||
§ 2 des Kriegswaffenkontrollgesetzes schreibt vor, dass es für jede Handlung in Bezug auf Kriegswaffen (auch für den Export) stets einer Genehmigung bedarf. Dabei ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Erteilung dieser Exportgenehmigungen federführend zuständig (§ 11 (2) 4)." ([https://www.bdsv.eu/themen/exportkontrolle/articles/der-rechtliche-rahmen.html Bundesverband der der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV)])</ref>, doch im Zusammenhang mit deutschen Waffenlieferungen an Kurden 2014 fanden sie eine Mehrheit im Parlament. 2016 wurde dafür eine mehrere Staaten umfassende Initiative eingeführt.<ref>"Die Bundesregierung hatte die Ertüchtigungsinitiative 2016 ins Leben gerufen, um Partnerländer in Krisenregionen dabei zu unterstützen, selbst für Sicherheit zu sorgen. Mit den dafür zur Verfügung gestellten Mitteln wurden Streitkräfte, aber auch Polizei oder Katastrophenschutz unterstützt. Die ersten Partnerländer waren der Irak, Jordanien, Tunesien, Mali und Nigeria, 2018 kamen Burkina Faso und Niger hinzu. Bis Ende 2021 wurden nach Angaben des Verteidigungsministeriums 350 Projekte mit 600 Millionen Euro gefördert. | |||
Jetzt soll der Topf wegen des Ukraine-Kriegs drastisch vergrößert werden. In den zwei Milliarden Euro enthalten sind knapp 400 Millionen Euro, mit denen sich Deutschland an dem EU-Topf für Rüstungshilfe beteiligt, der inzwischen auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt wurde." (Frankfurter Rundschau vom 15.4.2022)</ref> Im Zusammenhang mit dem {{wpde|Russischer Überfall auf die Ukraine 2022|russischen Überfall auf die Ukraine 2022}} wurden die dafür bereitgestellten Mittel deutlich ausgeweitet. | Jetzt soll der Topf wegen des Ukraine-Kriegs drastisch vergrößert werden. In den zwei Milliarden Euro enthalten sind knapp 400 Millionen Euro, mit denen sich Deutschland an dem EU-Topf für Rüstungshilfe beteiligt, der inzwischen auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt wurde." (Frankfurter Rundschau vom 15.4.2022)</ref> Im Zusammenhang mit dem {{wpde|Russischer Überfall auf die Ukraine 2022|russischen Überfall auf die Ukraine 2022}} wurden die dafür bereitgestellten Mittel deutlich ausgeweitet. | ||
== Anmerkungen == | ==Anmerkungen== | ||
<references/> | <references /> | ||
==Linkliste== | ==Linkliste== |
Aktuelle Version vom 17. April 2022, 18:34 Uhr
Als Stabilisierungshilfe oder Ertüchtigungshilfe werden Maßnahmen bezeichnet, die Länder in Krisenregionen dabei unterstützen sollen, selbst für ihre Sicherheit zu sorgen.
Solche Leistungen sind umstritten, weil sie in Artikel 26 (2) des Grundgesetzes unter Vorbehalt gestellt sind[1][2], doch im Zusammenhang mit deutschen Waffenlieferungen an Kurden 2014 fanden sie eine Mehrheit im Parlament. 2016 wurde dafür eine mehrere Staaten umfassende Initiative eingeführt.[3] Im Zusammenhang mit dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 wurden die dafür bereitgestellten Mittel deutlich ausgeweitet.
Anmerkungen
- ↑ "Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
- ↑ "Das Kriegswaffenkontrollgesetz (amtlich: Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes) bildet den gesetzlichen Rahmen für Herstellung, Handel und Transport von Kriegswaffen. § 2 des Kriegswaffenkontrollgesetzes schreibt vor, dass es für jede Handlung in Bezug auf Kriegswaffen (auch für den Export) stets einer Genehmigung bedarf. Dabei ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Erteilung dieser Exportgenehmigungen federführend zuständig (§ 11 (2) 4)." (Bundesverband der der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV))
- ↑ "Die Bundesregierung hatte die Ertüchtigungsinitiative 2016 ins Leben gerufen, um Partnerländer in Krisenregionen dabei zu unterstützen, selbst für Sicherheit zu sorgen. Mit den dafür zur Verfügung gestellten Mitteln wurden Streitkräfte, aber auch Polizei oder Katastrophenschutz unterstützt. Die ersten Partnerländer waren der Irak, Jordanien, Tunesien, Mali und Nigeria, 2018 kamen Burkina Faso und Niger hinzu. Bis Ende 2021 wurden nach Angaben des Verteidigungsministeriums 350 Projekte mit 600 Millionen Euro gefördert. Jetzt soll der Topf wegen des Ukraine-Kriegs drastisch vergrößert werden. In den zwei Milliarden Euro enthalten sind knapp 400 Millionen Euro, mit denen sich Deutschland an dem EU-Topf für Rüstungshilfe beteiligt, der inzwischen auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt wurde." (Frankfurter Rundschau vom 15.4.2022)
Linkliste
- Stabilisierungshilfe in Mali
- Deutsche Waffenlieferung an irakische Kurden 2014
- Ausbildungsunterstützung der Bundeswehr im Irak