Stadt im Mittelalter/Recht und Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://www.bildung-lsa.de/files/0a07acb7c84436a17127c3d88e7d9f0b/SSP34_53.pdf Recht und Strafe im Sachsenspiegel] (pdf, LSA-Bildung.de)


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Römisches Recht]]
* [[Römisches Recht]]
* [[Hexenverfolgung]]
* [[Hexenverfolgung]]

Version vom 19. November 2019, 01:38 Uhr

Das mittelalterliche Rechtswesen war zweigeteilt:

  • die niedere Gerichtsbarkeit befasste sich mit geringeren Delikten des Alltags, die mit Geldbußen oder leichteren Leibstrafen sühnbar waren. Dazu gehörten der Pranger, das Tragen des Lästersteins sowie der Schandpfahl.
  • die Blutgerichtbarkeit oder peinliche Gerichtsbarkeit (peinlich bezieht sich auf das lateinische poena ‚Strafe‘, deutsch Pein) über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden konnten, also „blutige Strafen“ waren.

Verfahren

Nach mittelalterlicher Auffassung konnte eine Verurteilung entweder auf Grund der Aussage zweier glaubwürdiger Augenzeugen oder auf Grund eines Geständnisses erfolgen. Hingegen konnten bloße Indizien, selbst wenn sie noch so zwingend auf die Schuld des Angeklagten hinwiesen, oder die Aussage eines einzelnen Zeugen keine Verurteilung rechtfertigen.

peinliche Befragung

Peinliches Verhoer.jpg

Aus diesen Gründen spielte ein Geständnis des Verdächtigen eine viel größere Rolle als heute.

Deshalb entwickelte sich im Hochmittelalter die peinliche Befragung, auch scharfe Frage oder Tortur genannt. Der Begriff peinlich ist dabei abgeleitet von Pein, lässt sich also im heutigen Sprachgebrauch mit schmerzhaft übersetzen.

Die peinliche Befragung sollte erst dann eingesetzt werden, wenn zuvor weder durch ein Geständnis, das Urgicht genannt wurde, noch durch die Verfahrensmethode der Beweisung der Angeklagte überführt worden war. Außerdem musste ein dringender Tatverdachtsbestand vorliegen.

Als Vorstufe der peinlichen Befragung gilt die Territion (Schreckung), bei der dem Angeklagten die Folterinstrumente vorgeführt und erläutert werden.

Gericht und Urteil

Bis zum Urteil verblieben die Angeklagten im Gefängnis, das somit nur ein Untersuchungsgefängnis war.


Strafen

Als Strafe konnte ein Schuldiger zu Geldstrafen, Ehrenstrafen oder bei Blutverbrechen auch zu Kapitalstrafen verurteilt werden.

Pranger

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Bei der niederen Gerichtsbarkeit gab es öffentliche Strafen wie das an den Pranger stellen.


Kapitalstrafen

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Interaktive Aufgaben

Finde die passenden Begriffe:

Anders als heute diente das Gefängnis nur während der Untersuchung des Falles. Nach dem Urteil wurde der Angeklagte entweder freigesprochen oder musste als Strafe ...



Weblinks

Siehe auch