Stadt im Mittelalter/Frei aber nicht gleich: Unterschied zwischen den Versionen

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[[File:Kostüme Mittelalter (Brockhaus).jpg|300px|right]]Im Mittelalter durfte man nicht anziehen, was man wollte. Es gab genaue Vorschriften, wer was tragen durfte.
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# Überlege, was  der Stadtrat durch seine Regelungen bezweckte? Was wollte er wohl verhindern?
# Überlege, was  der Stadtrat durch seine Regelungen bezweckte? Was wollte er wohl verhindern?
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Frauen von Handwerkern und ihresgleichen aus niederem Stand dürfen zwar auch die Kleider füttern und mit einer Verbrämung säumen, aber nicht mit Zobel, Marder, Hermelin oder Buntpelz.|}}
Frauen von Handwerkern und ihresgleichen aus niederem Stand dürfen zwar auch die Kleider füttern und mit einer Verbrämung säumen, aber nicht mit Zobel, Marder, Hermelin oder Buntpelz.|}}
== Interaktive Übungen ==


{{Stadt im Mittelalter}}
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Aktuelle Version vom 29. April 2019, 06:09 Uhr

Kostüme Mittelalter (Brockhaus).jpg

Im Mittelalter durfte man nicht anziehen, was man wollte. Es gab genaue Vorschriften, wer was tragen durfte.


Aufgabe
  1. Erkläre, wie rechtliche und soziale Unterschiede in der Stadt sichtbar gemacht wurden.
  2. Überlege, was der Stadtrat durch seine Regelungen bezweckte? Was wollte er wohl verhindern?
Zitat
Zum ersten von der Kleidung der Männer:

Darum bestimmen und gebieten unsere Herren vom Rat, dass kein Bürger dieser Stadt Samt oder Atlasseide als Gewand, Wams oder sonst wie tragen soll bei Strafe von vier Gulden.
Ausgenommen sind die Bürgermeister in ihrem Amtsjahr und die Schöffen, welche dem Schöffenstuhl und dem Rat zu Ehren einen Wams von schwarzem Samt oder Atlas tragen dürfen.

Es soll auch kein Bürger eine goldene oder vergoldete Kette oder ein anderes goldenes Kleinod oder Perlen tragen, bei Strafe von drei Gulden, sooft man ihn damit antrifft.
aus einer Polizei-Ordnung der Reichsstadt Frankfurt Mitte des 15. Jahrhunderts
Zitat
Von der Frauenkleidung:

So soll auch keine verheiratete oder unverheiratete Frau mehrere Goldstücke auf der Kleidung, an den Ärmeln, dem Brusttuch oder sonstwo tragen, seien sie nun flach oder erhaben gearbeitet. Auch darf sie an ihrem Kleid keine Schleife tragen, die über fünfviertel Ellen lang ist.
Jede muss nach ihrem Stand gekleidet sein, wie es der Rat verordnet hat.
Frauen aber, von deren Einkünften ihre Ehemänner oder Vater leben und die selbst im Handel tätig sind, dürfen die Kleider füttern und verbrämen, aber nicht mit Zobel- oder Marderfell, und die Verbrämung darf nicht über drei Finger breit sein.

Frauen von Handwerkern und ihresgleichen aus niederem Stand dürfen zwar auch die Kleider füttern und mit einer Verbrämung säumen, aber nicht mit Zobel, Marder, Hermelin oder Buntpelz.

Interaktive Übungen