Stadt im Mittelalter: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Zitat|1=[[Datei:Konrad von Zaehringen.jpg|right|200px]]Es sei den lebenden und zukünftigen Geschlechtern bekannt, dass ich, Konrad, auf meinem Besitz einen Markt eingerichtet habe im Jahre des Herrn 1120. Nachdem ich Kaufleute der Umgebung zusammengerufen habe, habe ich beschlossen, diesen Markt zu gründen und einzurichten. Jedem Kaufmann habe ich ein Grundstück zum Bau eines eigenen Hauses gegeben und bestimmt, dass (dafür) jährlich am Martinstag mir und meinem Nachfolger ein Schilling Zins gezahlt werden soll.<br>  
{{Zitat|1=[[Datei:Konrad von Zaehringen.jpg|right|200px]]Ich, Konrad, gründe auf meinem Besitz, nämlich Freiburg, einen Markt. Daher möchte ich Kaufleute von überall her zusammenrufen, die sich hier niederlassen. <br>
Ich verspreche all jenen, die zu meinem Markt kommen, Frieden und Schutz. Wenn
Ich teile jedem Kaufmann, der hierher kommt, ein Grundstück zu, auf dem er ein Haus errichten kann. Dafür zahlen er und seine Kinder und Kindeskinder mir jährlich einen Zins als Entgelt.<br>  
einer in diesem Bereich beraubt wird und er nennt den Räuber, soll er den Schaden ersetzt bekommen.<br>
<center>Ich verspreche zudem folgende Rechte,<br>
Wenn einer meiner Bürger stirbt, soll seine Frau mit seinen Kindern alles besitzen ohne jeden Einspruch, was er hinterlassen hat.<br>
die ich hiermit beurkunde und schwöre,<br>
Allen Kaufleuten erlasse ich den Zoll. <br>
sie auf alle Zeiten einzuhalten:</center><br>
Meinen Bürgern will ich keinen anderen Vogt [= Richter] oder Priester geben außer dem, welchen sie selbst gewählt haben.<br>
# Ich verspreche, dass alle, die meinen Markt besuchen, Frieden und sicheres Geleit erhalten. Sollte doch einmal jemand auf dem Weg zu meinem Markt beraubt werden, so verspreche ich, das Geraubte zurück zu erstatten bzw. vom Räuber einzufordern.
Wenn ein Streit oder Rechtsfall entsteht, soll nicht von mir und meinen Richtern darüber entschieden werden, sondern nach Gewohnheit und Recht aller Kaufleute, wie sie besonders in Köln geübt werden<br>Jede Frau wird dem Mann gleichgesetzt und umgekehrt.
# Wenn einer meiner Bürger stirbt, soll seine Frau mit seinen Kindern alles besitzen ohne jeden Einspruch, was er hinterlassen hat.<Wenn einer meiner Bürger stirbt, dann darf seine Familie das gesamte Erbe behalten.
Wenn der Mangel am Notwendigen jemanden dazu zwingt, darf er seinen Besitz
# Meine Bürger dürfen sich den Vogt (herrschaftlicher Beamter, Vertreter des Feudalherrschers) und Priester frei wählen. Ich bestätige die von ihnen gewählten in ihrem Amt.
verkaufen, an wen er will<br>
# Rechtsstreitigkeiten  zwischen  meinen  Bürgern entscheide  nicht  ich, sondern  sie werden  unabhängig verhandelt werden, nach dem (Gewohnheits-)Recht der Kaufleute.
Jeder, der in diese Stadt kommt, darf sich hier frei  niederlassen, wenn es nicht der Leibeigene irgendeines Herren ist.<br> Wenn aber ein Leibeigener seinen Herrn verleugnet, kann der Herr mit sieben Zeugen beweisen,  dass der Leibeigene ihm gehört. Dann soll der Leibeigene ihm gehorchen. Wer aber übe
# Jeder Bürger darf seinen Besitz, wenn er möchte, frei verkaufen.
r Jahr und Tag in der Stadt gewohnt, ohne dass irgendein Herr ihn als seine Leibeigenen gefordert hat, der genieße von da an sicher die Freiheit<br>
#Jeder, der nach  Freiburg  kommt, darf hier frei  und  sicher  wohnen.  Wenn  er  aber  der Leibeigene eines Herrn ist, dann darf dieser Herr ihn wieder holen. Falls der Leibeigene leugnet, einem Herrn zu gehören, so kann der Herr diese mit sieben Zeugen beweisen. Wenn aber ein Leibeigener ein Jahr und einen Tag  
in der Stadt Freiburg wohnt, ohne dass ihn ein Herr geholt hat, dann ist er frei.
# Bürger der Stadt Freiburg ist, wer einen freien Besitz von mindestens einer Mark Wert besitzt.<br>
Die Gründungsurkunde der Stadt Freiburg, um 1120
Die Gründungsurkunde der Stadt Freiburg, um 1120
Aus: Dieter Starke, Herrschaft und Genossenschaft im Mittelalter, Stuttgart 1971², S. 86ff.  
Aus: Dieter Starke, Herrschaft und Genossenschaft im Mittelalter, Stuttgart 1971², S. 86ff.  
(gekürzt, Rechtschreibung modernisiert).
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[[Bild:Ratssitzung Codex Monacensis MA.png|thumb|Darstellung einer spätmittelalterlichen Ratssitzung, die Bürger werden mit Wappen dargestellt]]
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== Unterricht ==
== Unterricht ==



Version vom 15. November 2018, 15:51 Uhr

Nuremberg chronicles - Nuremberga.png

Ergänze den folgenden Text:

Die mittelalterliche Stadt sah von außen wie eine befestigte Burg aus. Die Einwohner nannten sich daher Bürger. Die Stadt war von einer hohen Mauer umgeben. Um die Stadtmauer gab es einen Graben. Zur Stadtmauer gehörten Wehrtürme und ein Wehrgang mit Schießscharten. Man konnte nur über die Stadttore in die Stadt gelangen.

Der Marktplatz und das Rathaus liegen mitten in der Stadt.

Stadtluft macht frei!

Aufgabe
  1. Lies die Quelle durch und bearbeite die unten stehenden Aufgaben.
  2. Schreib deine Antworten jeweils direkt hinter die Aufgaben.
Zitat
Konrad von Zaehringen.jpg
Ich, Konrad, gründe auf meinem Besitz, nämlich Freiburg, einen Markt. Daher möchte ich Kaufleute von überall her zusammenrufen, die sich hier niederlassen.

Ich teile jedem Kaufmann, der hierher kommt, ein Grundstück zu, auf dem er ein Haus errichten kann. Dafür zahlen er und seine Kinder und Kindeskinder mir jährlich einen Zins als Entgelt.

Ich verspreche zudem folgende Rechte,

die ich hiermit beurkunde und schwöre,

sie auf alle Zeiten einzuhalten:

  1. Ich verspreche, dass alle, die meinen Markt besuchen, Frieden und sicheres Geleit erhalten. Sollte doch einmal jemand auf dem Weg zu meinem Markt beraubt werden, so verspreche ich, das Geraubte zurück zu erstatten bzw. vom Räuber einzufordern.
  2. Wenn einer meiner Bürger stirbt, soll seine Frau mit seinen Kindern alles besitzen ohne jeden Einspruch, was er hinterlassen hat.<Wenn einer meiner Bürger stirbt, dann darf seine Familie das gesamte Erbe behalten.
  3. Meine Bürger dürfen sich den Vogt (herrschaftlicher Beamter, Vertreter des Feudalherrschers) und Priester frei wählen. Ich bestätige die von ihnen gewählten in ihrem Amt.
  4. Rechtsstreitigkeiten zwischen meinen Bürgern entscheide nicht ich, sondern sie werden unabhängig verhandelt werden, nach dem (Gewohnheits-)Recht der Kaufleute.
  5. Jeder Bürger darf seinen Besitz, wenn er möchte, frei verkaufen.
  6. Jeder, der nach Freiburg kommt, darf hier frei und sicher wohnen. Wenn er aber der Leibeigene eines Herrn ist, dann darf dieser Herr ihn wieder holen. Falls der Leibeigene leugnet, einem Herrn zu gehören, so kann der Herr diese mit sieben Zeugen beweisen. Wenn aber ein Leibeigener ein Jahr und einen Tag

in der Stadt Freiburg wohnt, ohne dass ihn ein Herr geholt hat, dann ist er frei.

  1. Bürger der Stadt Freiburg ist, wer einen freien Besitz von mindestens einer Mark Wert besitzt.

Die Gründungsurkunde der Stadt Freiburg, um 1120 Aus: Dieter Starke, Herrschaft und Genossenschaft im Mittelalter, Stuttgart 1971², S. 86ff.

(gekürzt, Rechtschreibung modernisiert).
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Darstellung einer spätmittelalterlichen Ratssitzung, die Bürger werden mit Wappen dargestellt

Unterricht

Unterrichtsentwürfe

"Wie haben die Menschen gelebt, bevor fließendes Wasser in die Häuser kam? Wo haben sie eingekauft, als es keine Supermärkte auf grünen Wiesen gab? Und warum haben viele Städte noch (Reste von) Stadtmauern? SchülerInnen stellen Fragen und suchen Antworten - auch gern im Internet!"

Materialien

Die Stadt im späten Mittelalter

Andere Materialien

Schülerprojekt

Hintergrundinformationen

Stadtgründungen

Bis ins hohe Mittelalter gab es nur wenige Städte in Europa. Im der zweiten Hälfte des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts kam es dann zu einem regelrechten Städtegründungsboom in Europa.

1120 erhielt Freiburg im Breisgau das Stadtrecht verliehen. Die Urkunde, die dies dokumentiert, ist eines der wichtigsten Dokumente zur mittelalterlichen Stadtgeschichte.

Weitere Informationen

Linkliste

Siehe auch