Historische Stichworte/Treuhandanstalt

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Die Treuhandanstalt (kurz: Treuhand) hatte die Aufgabe, die Volkseigenen Betriebe der DDR (VEB) zu privatisieren und die „Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern“ (§ 8 Treuhandgesetz). Wenn das nicht das nicht möglich schien, war sie berechtigt, die Betriebe stillzulegen. Im Umfeld der Privatisierung kam es zu Fällen von Fördermittelmissbrauch und Wirtschaftskriminalität.[1] Zum 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannt.

Anmerkungen

  1. Eine kritische Darstellung der Vorgänge liefert 2010 Franziska Augstein: Ausverkauf der Republik, Süddeutsche Zeitung vom 17.5.2010

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