Historische Stichworte/Staatsoberhaupt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZUM-Unterrichten
K (2 Versionen importiert)
(l korr)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Staatsoberhaupt''' ist der oberste Vertreter des [[Historische Stichworte/Staat|Staates]] und repräsentiert ihn nach innen und außen. Es bestätigt die Ernennung in Staatsämter und die Endfassung von Gesetzen.  
Das '''Staatsoberhaupt''' ist der oberste Vertreter des [[Historische Stichworte/Staat|Staates]] und repräsentiert ihn nach innen und außen. Es bestätigt die Ernennung in Staatsämter und die Endfassung von Gesetzen.  


In den [[Monarchie|Monarchien]], die bis zur [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] die üblichste Staatsform waren, hatten Könige und Kaiser auch die oberste Regierungsgewalt, ähnlich wie gegenwärtig die Präsidenten der [[USA]] und [[Frankreich|Frankreichs]]. Allerdings waren sie anders als heute zugleich auch Souverän, das heißt oberste unabhängige Gewalt des Staates, eine Rolle, die in [[Demokratie|Demokratien]] nur dem Volk zukommt.
In den [[Monarchie|Monarchien]], die bis zur [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] die üblichste Staatsform waren, hatten Könige und Kaiser auch die oberste Regierungsgewalt, ähnlich wie gegenwärtig die Präsidenten der [[USA]] und Frankreichs. Allerdings waren sie anders als heute zugleich auch Souverän, das heißt oberste unabhängige Gewalt des Staates, eine Rolle, die in [[Demokratie|Demokratien]] nur dem Volk zukommt.




{{Historisches Stichwort}}
{{Historisches Stichwort}}

Aktuelle Version vom 26. Oktober 2019, 19:15 Uhr

Das Staatsoberhaupt ist der oberste Vertreter des Staates und repräsentiert ihn nach innen und außen. Es bestätigt die Ernennung in Staatsämter und die Endfassung von Gesetzen.

In den Monarchien, die bis zur Französischen Revolution die üblichste Staatsform waren, hatten Könige und Kaiser auch die oberste Regierungsgewalt, ähnlich wie gegenwärtig die Präsidenten der USA und Frankreichs. Allerdings waren sie anders als heute zugleich auch Souverän, das heißt oberste unabhängige Gewalt des Staates, eine Rolle, die in Demokratien nur dem Volk zukommt.