Historische Stichworte/Reisekönigtum

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Das Reisekönigtum war seit der fränkischen Zeit die übliche Form der Herrschaftsausübung durch König oder Kaiser. Da es kaum nutzbare Straßen und Brücken gab und dazu eine große Anzahl von nicht passierbaren Wäldern und Sumpfgebieten, war ein Regieren mit Hilfe von Boten aus einer zentralen Hauptstadt nicht möglich. Deshalb hatten Könige und Kaiser damals mehrere Regierungsorte. Diese Orte waren meistens Pfalzen oder aber Bischofsstädte. Im Laufe eines Jahres wurden dabei erstaunlich lange Strecken zurückgelegt. Zum Beispiel legten Kaiser Heinrich VI. und sein Gefolge zwischen dem 28. Januar und dem 20. Dezember 1193 mehr als 4.000 Kilometer kreuz und quer durch Deutschland zurück. Das Reisekönigtum ermöglichte einerseits dem besseren Überblick über das Reich und gleichzeitig ein besseres Kontrollieren der Fürsten, die vor Ort waren, durch den König oder Kaiser, was einem besseren Zusammenhalt des Reiches diente. Durch das Umherziehen von Pfalz zu Pfalz waren die Könige und Kaiser in der Lage gewesen, Reichstage einzuberufen, vor Ort Gericht zu halten, geistliche Ämter zu verteilen und wenn nötig Kriegszüge zu führen. Waren diese Aufgabe an einem Ort geschafft, konnten sie weiter ziehen.

Damit bei Ankunft des Königs oder Kaisers schon für Lebensmittel, Pferdefutter und was der König/ Kaiser sonst noch benötigte gesorgt war, wurden die Reisewege vorher geplant und verkündet.

Manche Könige und Kaiser hatten einen Zyklus in der Reihenfolge, in der sie die Pfalzen beziehungsweise Bischofstädte besuchten. Dabei richteten sie sich eigentlich immer nach dem Kirchenjahr und nach dessen Feiertagen. Allerdings bezieht sich dies nur auf Friedenszeiten, denn in Kriegszeiten wäre es zu unsicher gewesen, mit einem so auffälligen Königszug zu reisen.

In den zentralen Pfalzen blieben die Herrscher meist mehrere Wochen, in den Durchzugsgebieten nur ein paar Tage. Zum Erholen gingen sie z.B. in Jagdhöfe in dem Harz, wo sie dann vier bis sechs Wochen blieben.

Der Königshof beim Reisekönigtum

Zu dem Königshof gehörten das persönliche Gefolge des Königs oder Kaisers wie die Inhaber der Hofämter, die alle mit der Unterbringung, Versorgung und Verwaltung des Hofes zu tun hatten. Die Hofkapelle war ein fester Bestandteil des Königshofes. Die Hofkapläne waren für den Gottesdienst bei Hofe und für die Herstellung der Königsurkunden verantwortlich. Auf der Königsreise wechselte das Gefolge ständig. Vor allem Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Herzöge, Markgrafen, Grafen und andere Herren nahmen zeitweilig oder andauernd an den Herrschaftsakten teil oder begleiteten den König zur Beratungen und Verhandlungen.

Beispiel: Karl der Große

Die meisten Strecken wurden auf dem Pferd zurückgelegt, da entlang der Reiserouten nur wenige schiffbare Flüsse lagen. Während seiner Regierungszeit legte Karl eine Strecke zurück, die einem mehrfachen des Erdumfangs entsprach. Anders hätte er ein so großes Reich überhaupt nicht regieren können. Dafür benötige er allerdings eine Vielzahl von Pfalzen, die den König und sein Gefolge versorgen konnten.

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