Historische Stichworte/Reichstag: Unterschied zwischen den Versionen

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(Historisches Stichwort; Weimarer Republik)
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Der Begriff '''Reichstag''' bezeichnet ursprünglich die Versammlung der [[Historische Stichworte/Ständeordnung|Reichsstände]] des im [[Mittelalter]] entstandenen [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]].  
Der Begriff '''Reichstag''' bezeichnet ursprünglich die Versammlung der [[Historische Stichworte/Ständeordnung|Reichsstände]] des im [[Mittelalter]] entstandenen [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]].  


Später ist er die Bezeichnung für die [[Historische Stichworte/Parlament|Parlamente]] in der Zeit des [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreiches]] von 1870 bis 1918, der [[Weimarer Republik]] und der [[Die nationalsozialistische Diktatur|nationalsozialistischen Diktatur]].
Später ist er die Bezeichnung für die [[Historische Stichworte/Parlament|Parlamente]] in der Zeit des [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreiches]] von 1870 bis 1918, der [[Weimarer Republik]] und der [[Deutschland 1933-1945|nationalsozialistischen Diktatur]].





Version vom 3. Mai 2018, 05:25 Uhr

Der Begriff Reichstag bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des im Mittelalter entstandenen Heiligen Römischen Reiches.

Später ist er die Bezeichnung für die Parlamente in der Zeit des Deutschen Kaiserreiches von 1870 bis 1918, der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur.