Historische Stichworte/Rechtsstaat

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In einem Rechtsstaat sind die Verfassungsorgane an Gesetz und Recht gebunden, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern. Ein Rechtsstaat braucht keine Demokratie zu sein, er garantiert nur Rechtssicherheit als Grundlage der Freiheit. Die Demokratie garantiert die Mitwirkung der Bürger.

„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“[1]

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Anmerkungen

  1. Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band I, C.H. Beck, 1984, § 20 III 1 (S. 781)