Historische Stichworte/Paulskirche: Unterschied zwischen den Versionen

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In  der Paulskirche beriet sich ab dem 18. Mai 1848 die erste gewählte, deutsche verfassungsgebende Nationalversammlung, die aus 585 gewählten  Abgeordneten bestand.  
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In  der '''Paulskirche''' beriet sich ab dem 18. Mai 1848 die erste gewählte, deutsche verfassungsgebende Nationalversammlung, die aus 585 gewählten  Abgeordneten bestand.  


Diese Abgeordneten teilten sich in 3 Fraktionen auf. Die die rechts in der Paulskirche saßen waren die [[Historische Stichworte/Konservatismus|Konservativen]], in der Mitte saßen die [[Historische Stichworte/Liberalismus|Liberalen]]  und links saßen diejenigen, die für eine starke Zentralgewalt, die Abschaffung der Monarchie und Einführung der Demokratie waren. Zu den Aufgaben der Paulskirche gehörte zum einen die Ausarbeitung der Grundrechte, die zum Beispiel das Recht auf Meinungsäußerung sicherte.  
Diese Abgeordneten teilten sich in 3 Fraktionen auf. Die die rechts in der Paulskirche saßen, waren die [[Historische Stichworte/Konservatismus|Konservativen]], in der Mitte saßen die [[Historische Stichworte/Liberalismus|Liberalen]]  und links saßen diejenigen, die für eine starke Zentralgewalt, die Abschaffung der Monarchie und Einführung der [[Demokratie]] waren. Zu den Aufgaben der Paulskirche gehörte zum einen die Ausarbeitung der [[Grundrechte]], die zum Beispiel das Recht auf Meinungsäußerung sicherte.  


Außerdem entwarfen sie eine erste Verfassung für einen deutschen Nationalstaat. Die Abgeordneten der Paulskirche arbeiteten eine konstitutionelle Monarchie aus. Das heißt, eine Monarchie in der Macht des Monarchens durch eine Verfassung beschränkt ist. Als Kaiser der Deutschen wollten sie den preußischen König Wilhelm IV., der die Krone allerdings nicht annahm, wodurch das Projekt der Paulskirche gescheitert war.
Außerdem entwarfen sie eine erste Verfassung für einen deutschen Nationalstaat. Die Abgeordneten der Paulskirche arbeiteten eine konstitutionelle Monarchie aus. Das heißt, eine Monarchie, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung beschränkt ist. Als Kaiser der Deutschen wollten sie den preußischen König Wilhelm IV., der die Krone allerdings nicht annahm, wodurch das Projekt der Paulskirche gescheitert war.

Version vom 17. März 2014, 14:04 Uhr

Vorlage:Kurzinfo In  der Paulskirche beriet sich ab dem 18. Mai 1848 die erste gewählte, deutsche verfassungsgebende Nationalversammlung, die aus 585 gewählten  Abgeordneten bestand.

Diese Abgeordneten teilten sich in 3 Fraktionen auf. Die die rechts in der Paulskirche saßen, waren die Konservativen, in der Mitte saßen die Liberalen und links saßen diejenigen, die für eine starke Zentralgewalt, die Abschaffung der Monarchie und Einführung der Demokratie waren. Zu den Aufgaben der Paulskirche gehörte zum einen die Ausarbeitung der Grundrechte, die zum Beispiel das Recht auf Meinungsäußerung sicherte.

Außerdem entwarfen sie eine erste Verfassung für einen deutschen Nationalstaat. Die Abgeordneten der Paulskirche arbeiteten eine konstitutionelle Monarchie aus. Das heißt, eine Monarchie, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung beschränkt ist. Als Kaiser der Deutschen wollten sie den preußischen König Wilhelm IV., der die Krone allerdings nicht annahm, wodurch das Projekt der Paulskirche gescheitert war.