Historische Stichworte/Notverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Notverordnungen''' gab es vor allem in der [[Weimarer Republik]]. Aufgrund des in Artikel 48 der Weimarer Verfassung  dem [[../Reichspräsident|Reichspräsidenten]] zugesprochene Verordnungsrecht ermöglichten es ihm, zusammen mit dem [[../Reichskanzler|Reichskanzler]] in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die dieselbe Wirkung wie Gesetze hatten.  
'''Notverordnungen''' gab es vor allem in der [[Weimarer Republik]]. Aufgrund des in Artikel 48 der Weimarer Verfassung  dem [[../Reichspräsident|Reichspräsidenten]] zugesprochene Verordnungsrecht ermöglichten es ihm, zusammen mit dem [[../Reichskanzler|Reichskanzler]] in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die dieselbe Wirkung wie Gesetze hatten.  



Aktuelle Version vom 24. Februar 2019, 05:15 Uhr

Notverordnungen gab es vor allem in der Weimarer Republik. Aufgrund des in Artikel 48 der Weimarer Verfassung dem Reichspräsidenten zugesprochene Verordnungsrecht ermöglichten es ihm, zusammen mit dem Reichskanzler in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die dieselbe Wirkung wie Gesetze hatten.

Notverordnungen wurden schon unter Friedrich Ebert erlassen. Aber erst ab 1930 kam es zu Regierungen, die ohne Mehrheit im Reichstag allein aufgrund des Notverordnungsrechtes des Reichspräsidenten regierten. Die wohl bekannteste ist die Reichstagsbrandverordnung, die großen Anteil an der Durchsetzung von Hitlers Gewaltherrschaft hatte.