Historische Stichworte/Lehen

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Vorlage:Kurzinfo Als Lehen bezeichnet man ein Stück Land oder ein Amt. Dieses Lehen wurde von einer Person, dem Lehnsherrn, an eine andere Person, den Vasall, vergeben.

Lehnsherr konnte ein König sein, der das Lehen an den Vasall (z.B. Herzöge, Grafen) gab. Die Vasallen, die ihr Lehen direkt vom König erhielten, nannte man Kronvasallen. Für das Lehen schuldete der Vasall seinem Lehnsherrn Rat und Hilfe (Amts- oder Kriegsdienste). Zudem stand der Vasall unter dem Schutz des Lehnsherrn. Beide Menschen waren durch gegenseitige Treue verbunden.