Historische Stichworte/Lastenausgleichsgesetz

Aus ZUM-Unterrichten
< Historische Stichworte
Version vom 19. Februar 2020, 17:54 Uhr von Fontane44 (Diskussion | Beiträge) (Link eingefügt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Lastenausgleichsgesetz vom 14.8.1952 sollte Personen, die durch den Krieg geschädigt worden waren, einen finanziellen Ausgleich schaffen. Dafür wurden die Personen herangezogen, die ihr Vermögen bis zum 21.6.1948 weitgehend uneingeschränkt bewahren konnten.

Sie hatten 50% ihres Vermögenswertes in vierteljährlichen Raten verteilt auf 30 Jahre zu zahlen. Die jährliche Rate von 1,67% des Vermögenswertes konnte weitgehend ohne Vermögensverlust aufgebracht werden, besonders als aufgrund des Geldwertverlustes der Realwert der einzelnen Rate absank.

Als kriegsgeschädigt galten Ausgebombte, Invaliden und Vertriebene sowie Flüchtlinge aus der Sowjetischen Besatzungszone und später der DDR.

Das Gesetz war sehr umstritten (jede Gruppe fühlte sich irgendwie benachteiligt) und erforderte einen hohen Verwaltungsaufwand. Aber da es in einem demokratischen Verfahren ausgehandelt worden war, wurde es letztlich akzeptiert.

"Ein Verteilungskampf, der als brutaler Kulturkampf zwischen Einheimischen und Zuwanderern begonnen hatte, war auf pragmatische, faire Weise zur parlamentarischen Verhandlung gebracht worden. Für das, was später Zivilgesellschaft genannt wurde, war damit auch in Deutschland der Grundstein gelegt." (Harald Jähner: Wolfszeit, 2019, S.108/09)

Vorbild für dieses Gesetz war das Gesetz für Lastenausgleich in Finnland von 1940.

Linkliste