Historische Stichworte/Karlsbader Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Karlsbader Beschlüsse''' wurden vom Staatskanzler Metternich eingeleitet, nachdem ein Burschenschaftler ein Attentat auf den Schriftsteller Kotzebue verübt hatte. Die Beschlüsse waren Bundesgesetze und beinhalteten das Verbot der Burschenschaften und die gleichzeitige Überwachung an Universitäten (Bundes-Universitätsgesetz), eine Pressezensur (Bundes-Pressgessetz), sowie die Überwachung und Entlassung der Professoren mit liberaler und nationaler Einstellung mit Hilfe von Ermittlungsbehörden (Bundes-Untersuchungsgesetz). Damit wollte man den [[../Liberalismus|Liberalismus]] unterdrücken und bundesweite Repressionsmaßnahmen verwirklichen.
Die '''Karlsbader Beschlüsse''' wurden vom Staatskanzler Metternich eingeleitet, nachdem ein Burschenschaftler ein Attentat auf den Schriftsteller Kotzebue verübt hatte. Die Beschlüsse waren Bundesgesetze und beinhalteten das Verbot der Burschenschaften und die gleichzeitige Überwachung an Universitäten (Bundes-Universitätsgesetz), eine Pressezensur (Bundes-Pressgessetz), sowie die Überwachung und Entlassung der Professoren mit liberaler und nationaler Einstellung mit Hilfe von Ermittlungsbehörden (Bundes-Untersuchungsgesetz). Damit wollte man den [[../Liberalismus|Liberalismus]] unterdrücken und bundesweite Repressionsmaßnahmen verwirklichen.



Aktuelle Version vom 16. Februar 2019, 07:59 Uhr

Die Karlsbader Beschlüsse wurden vom Staatskanzler Metternich eingeleitet, nachdem ein Burschenschaftler ein Attentat auf den Schriftsteller Kotzebue verübt hatte. Die Beschlüsse waren Bundesgesetze und beinhalteten das Verbot der Burschenschaften und die gleichzeitige Überwachung an Universitäten (Bundes-Universitätsgesetz), eine Pressezensur (Bundes-Pressgessetz), sowie die Überwachung und Entlassung der Professoren mit liberaler und nationaler Einstellung mit Hilfe von Ermittlungsbehörden (Bundes-Untersuchungsgesetz). Damit wollte man den Liberalismus unterdrücken und bundesweite Repressionsmaßnahmen verwirklichen.