Historische Stichworte/Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Kurzinfo-1|Idee}}
Das '''Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland''' ist die [[Verfassung]] [[Deutschland]]s.


== Unterricht ==
== Das Grundgesetz im Unterricht ==


===Wirtschaft===
=== Geschichte ===
...


'''Artikel 14''' [Eigentum - Erbrecht - Enteignung](...)
===[[Wirtschaft]]===
 
{{Zitat|'''Artikel 14''' [Eigentum - Erbrecht - Enteignung](...)


(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.


(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.|}}


'''Übung'''
{{Übung|
* Nennen Sie Beispiele, bei denen Artikel 14 angewendet wird.
* Nennen Sie Beispiele, bei denen Artikel 14 angewendet wird.
* Beurteilen Sie, in welchen Fällen Artikel 14 Abs. 3 zum tragen kommen kann.
* Beurteilen Sie, in welchen Fällen Artikel 14 Abs. 3 zum Tragen kommen kann.}}


====Weblinks zu Artikel 14 - Enteignung====
====Weblinks zu Artikel 14 - Enteignung====
* {{wp|wikipedia:de:Enteignung|Enteignung}}
* {{wpd|Enteignung}}
* [http://www.mdr.de/nachrichten/umbau-ost/2027313.html Keine Entschädigung für enteignete Bodenreform-Erben]
* [http://www.mdr.de/nachrichten/umbau-ost/2027313.html Keine Entschädigung für enteignete Bodenreform-Erben]
* [http://www.bezreg-muenster.nrw.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Dezernat_15/Enteignung_neu/ Enteignungsbehörde]
* [http://www.bezreg-muenster.nrw.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Dezernat_15/Enteignung_neu/ Enteignungsbehörde]
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== Weblinks ==
== Weiter Weblinks ==
* {{wpde|Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland}}
* {{wpd|Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland}}


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 6. Juli 2007, 13:49 Uhr

Vorlage:Kurzinfo-1 Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Verfassung Deutschlands.

Das Grundgesetz im Unterricht

Geschichte

...

Wirtschaft

Zitat
Artikel 14 [Eigentum - Erbrecht - Enteignung](...)

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


Übung
  • Nennen Sie Beispiele, bei denen Artikel 14 angewendet wird.
  • Beurteilen Sie, in welchen Fällen Artikel 14 Abs. 3 zum Tragen kommen kann.


Weblinks zu Artikel 14 - Enteignung

Weiter Weblinks

Siehe auch

Vorlage:D nach 1945