Historische Stichworte/Blankovollmacht

Aus ZUM-Unterrichten
< Historische Stichworte
Version vom 25. November 2018, 18:19 Uhr von Matthias Scharwies (Diskussion | Beiträge) (4 Versionen importiert)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine Blankovollmacht ist eine Ermächtigung im Interesse des Ausstellers zu handeln, in der nicht genauer angegeben wird, worauf sich diese Ermächtigung bezieht.

In der Geschichte spricht man im Zusammenhang der Vorgeschichte des Ersten Weltkrieges 1914 von der Blankovollmacht (oder dem Blankoscheck), die der deutsche Kaiser Wilhelm II. ausgestellt habe, als er der österreichisch-ungarischen Regierung in der JulikriseWikipedia-logo.png versprach, „im Einklang mit seinen Bündnisverpflichtungen und seiner alten Freundschaft treu an der Seite Österreich-Ungarns [zu] stehen“ (in einem Telegramm des deutschen Reichskanzlers an die deutsche Botschaft in Wien).

In diesem Zusammenhang ist auch oft von der NibelungentreueWikipedia-logo.png die Rede, weil Deutschland mit dieser Erklärung sein Schicksal an das Österreich-Ungarns band, bis beide am Ende des Ersten Weltkrieges zusammenbrachen.

Linkliste