Historische Stichworte/Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{wpde|Bundesministerium_der_Justiz|BMJ}} (Bundesministerium der Justiz): [http://bundesrecht.juris.de/gg/ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]
* {{wpde|Bundesministerium_der_Justiz|BMJ}} (Bundesministerium der Justiz): [http://bundesrecht.juris.de/gg/ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]
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* {{Apple}} {{Android}} [http://www.bpb.de/shop/multimedia/mobil/157479/app-grundgesetz-der-bundesrepublik-deutschland App: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland] (Bundeszentrale für politische Bildung)
* {{Apple}} {{Android}} [http://www.bpb.de/shop/multimedia/mobil/157479/app-grundgesetz-der-bundesrepublik-deutschland App: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland] (Bundeszentrale für politische Bildung)
:"Für iPhone und Android: Die App zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet die aktuelle Fassung des Grundgesetzes: übersichtlich, durchsuchbar und mit persönlicher Merkfunktion zum Speichern und Sammeln der wichtigsten Artikel."
:"Für iPhone und Android: Die App zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet die aktuelle Fassung des Grundgesetzes: übersichtlich, durchsuchbar und mit persönlicher Merkfunktion zum Speichern und Sammeln der wichtigsten Artikel."

Version vom 17. April 2013, 19:44 Uhr

Vorlage:Kurzinfo Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Verfassung Deutschlands.

Geschichte

Vorlage:Siehe Vorlage:Siehe

Die Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 bedeutete de facto die Gründung eines neuen Staates auf dem Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen.

Eigentum verpflichtet

Unterrichtsidee
Zitat
Artikel 14 [Eigentum - Erbrecht - Enteignung](...)

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


Übung
  • Nenne Beispiele, bei denen Artikel 14 angewendet wird.
  • Beurteile, in welchen Fällen Artikel 14 Abs. 3 zum Tragen kommen kann.


Linkliste zu Artikel 14 GG


Grafiken

Bundeszentrale für politische Bildung

Unterrichtsmaterial

Text

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Apps

"Für iPhone und Android: Die App zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet die aktuelle Fassung des Grundgesetzes: übersichtlich, durchsuchbar und mit persönlicher Merkfunktion zum Speichern und Sammeln der wichtigsten Artikel."

Linkliste

Siehe auch