Historische Stichworte/Bundestag: Unterschied zwischen den Versionen

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(Historisches Stichwort; Bundesrepublik Deutschland)
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Der '''Deutsche Bundestag''' wird von den Bürgern der [[Bundesrepublik Deutschland]] direkt gewählt (Art.20 des [[Grundgesetz]]es) und bildet zusammen mit dem Bundesrat die {{wpd|Legislative}}.
Der '''Deutsche Bundestag''' wird von den Bürgern der [[20. Jahrhundert|Bundesrepublik Deutschland]] direkt gewählt (Art.20 des [[Grundgesetz]]es) und bildet zusammen mit dem Bundesrat die {{wpd|Legislative}}.
   
   
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== Siehe auch ==
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* [[Wahlen#Bundestagswahlen|Bundestagswahlen]]
* [[Wahl#Bundestagswahlen|Bundestagswahlen]]


[[Kategorie:Politik und Sozialwissenschaften]]
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Bundesrepublik Deutschland]]
[[Kategorie:Bundesrepublik Deutschland]]



Version vom 10. März 2019, 19:55 Uhr

Der Deutsche Bundestag wird von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland direkt gewählt (Art.20 des Grundgesetzes) und bildet zusammen mit dem Bundesrat die Vorlage:Wpd.

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Siehe auch




Kindgerecht erklärt: Mehr Infos zu „Bundestag“ findest du im Klexikon Klexikon unter Bundestag.